Corona-Update: Sport draußen und drinnen mit 3G

Seit Freitag den 04.03.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung und damit verbunden Lockerungen im Vereinssport.

 2022 03 06 Draußen und Drinnen 3G

Für alle Erwachsenen gilt einheitlich 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet) beim Sport im Freien und drinnen in der Halle.

Für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler gilt:

    • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
    • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.


Die Trainerinnen  und Trainer werden wie bisher den jeweiligen Nachweis am Eingang prüfen. Seit also bitte weiterhin 15 Minuten vor dem Training vor Ort zur kontrolle.